BiSI aktuell > zertifiziert für Maßnahmen der Arbeitsförderung

BiSI – Bildung und Soziale Innovation gGmbH ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §178 SGB III und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV.

Zugelassen sind der Fachbereich 01 – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 sowie der Fachbereich 04 – Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

 

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